PKW
Voraussetzungen
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- Mindestalter 18 Jahre
- Mit 17 Jahren ist begleitetes Fahren möglich (BF17)
dafür bedarf es der Benennung einer oder mehrerer Person(en)- die das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B sind
- und nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sind.
- Mit 17 Jahren ist begleitetes Fahren möglich (BF17)
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (gemäß § 12 Absatz 2 FeV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)
- 1 Passbild (biometrisch)
- es ist kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich
- Mindestalter 18 Jahre
Umfang der Ausbildung
Ersterwerb | Erweiterung | |
Theorieunterricht | ||
Grundstoff | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Stoff | 2 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Praktische Ausbildung | (je 45min) | |
Stadt | ca. 28 | |
Überland | 5 | |
Autobahn | 4 | |
Nacht | 3 |
Was darf ich mit dieser Klasse Fahren?
Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG max. 750 kg sind immer erlaubt
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg sind erlaubt, wenn die Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossen sind Fahrzeuge der Klassen AM und L
Ausgenommen sind Kfz der Klassen A1, A2 und A