Voraussetzungen

    • Mindest­alter 18 Jahre
      • Mit 17 Jahren ist begleitetes Fahren möglich (BF17)
        dafür bedarf es der Benen­nung einer oder mehrerer Person(en)
        • die das 30. Lebens­jahr voll­endet haben,
        • mindes­tens seit 5 Jahren unun­ter­bro­chen im Besitz einer gültigen Fahr­er­laubnis der Kl. B sind
        • und nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gister in Flens­burg belastet sind.
    • Perso­nal­aus­weis oder Reise­pass
    • Sehtest­be­schei­ni­gung (gemäß § 12 Absatz 2 FeV)
    • Nach­weis über die Ausbil­dung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)
    • 1 Pass­bild (biome­trisch)
    • es ist kein Vorbe­sitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erfor­der­lich

Umfang der Ausbildung

ErsterwerbErweiterung
Theorieunterricht
Grundstoff12 Doppelstunden6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff2 Doppelstunden2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung(je 45min)
Grundausbildungca. 25
Überlandfahrten5
Autobahnfahrten4
Nachtfahrten3

Was darf ich mit dieser Klasse Fahren?

Kfz mit Automatikgetriebe und einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Kfz mit Automatikgetriebe der Klasse B mit Anhänger mit zG max. 750 kg sind immer erlaubt
Kfz mit Automatikgetriebe der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg sind erlaubt, wenn die Fahr­zeugkom­bi­na­tion 3500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossen sind Fahrzeuge der Klassen AM und L 

Ausge­nommen sind Kfz der Klassen A1, A2 und A