Voraussetzungen

  • Mindest­alter 16 Jahre
  • Perso­nal­aus­weis oder Reise­pass
  • Sehtest­be­schei­ni­gung (gemäß § 12 Absatz 2 FeV)
  • Nach­weis über die Ausbil­dung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)
  • 1 Pass­bild (biome­trisch)
  • kein Vorbe­sitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erfor­der­lich

Umfang der Ausbildung

ErsterwerbErweiterung
B => A1
B => A2
B => A
Aufstieg
Vorbesitz weniger als 2 Jahre
A1 => A2
A2 => A
Aufstieg (*)
Vorbesitz mehr als 2 Jahre
A1 => A2
A2 => A
Theorieunterricht
Grundstoff12 Doppelstunden6 Doppelstunden//
Klassenspezifischer Stoff4 Doppelstunden4 Doppelstunden//
Praktische Ausbildung(je 45min)
Stadtca. 30ca. 28individuell/ (*)
Überland553/ (*)
Autobahn442/ (*)
Nacht331/ (*)

(*) Bei dem Aufstieg von Klasse A1 auf A2 oder A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschriebenAllerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Was darfst du mit der Klasse A1 alles fahren?

Kraft­räder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motor­leis­tung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leis­tung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht über­steigt.

Vierrädrige bis 45 Km/h, 50 cm³ und bei Elektro bzw. Diesel max. 4 kW mindestens 350 Kg Leermasse.

Drei­räd­rige Kraft­fahr­zeuge mit symme­trisch ange­ord­neten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbren­nungsmo­toren oder einer bauart­be­dingten Höchst­ge­schwin­dig­keit von mehr als 45 km/h und mit einer Leis­tung von bis zu 15 kW.