Klasse A1
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (gemäß § 12 Absatz 2 FeV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)
- 1 Passbild (biometrisch)
- kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich
Umfang der Ausbildung
Ersterwerb | Erweiterung B => A1 B => A2 B => A | Aufstieg Vorbesitz weniger als 2 Jahre A1 => A2 A2 => A | Aufstieg (*) Vorbesitz mehr als 2 Jahre A1 => A2 A2 => A |
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Theorieunterricht | ||||
Grundstoff | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden | / | / |
Klassenspezifischer Stoff | 4 Doppelstunden | 4 Doppelstunden | / | / |
Praktische Ausbildung | (je 45min) | |||
Stadt | ca. 30 | ca. 28 | individuell | / (*) |
Überland | 5 | 5 | 3 | / (*) |
Autobahn | 4 | 4 | 2 | / (*) |
Nacht | 3 | 3 | 1 | / (*) |
(*) Bei dem Aufstieg von Klasse A1 auf A2 oder A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Was darfst du mit der Klasse A1 alles fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Vierrädrige bis 45 Km/h, 50 cm³ und bei Elektro bzw. Diesel max. 4 kW mindestens 350 Kg Leermasse.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.