Klasse A
Voraussetzungen
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (gemäß § 12 Absatz 2 FeV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)
- 1 Passbild (biometrisch)
- kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich
Umfang der Ausbildung
Ersterwerb | Erweiterung B => A1 B => A2 B => A | Aufstieg Vorbesitz weniger als 2 Jahre A1 => A2 A2 => A | Aufstieg (*) Vorbesitz mehr als 2 Jahre A1 => A2 A2 => A |
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Theorieunterricht | ||||
Grundstoff | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden | / | / |
Klassenspezifischer Stoff | 4 Doppelstunden | 4 Doppelstunden | / | / |
Praktische Ausbildung | (je 45min) | |||
Stadt | ca. 30 | ca. 28 | individuell | / (*) |
Überland | 5 | 5 | 3 | / (*) |
Autobahn | 4 | 4 | 2 | / (*) |
Nacht | 3 | 3 | 1 | / (*) |
- Wer das 24. Lebensjahr vollendet hat, der hat die Wahl beim Erwerb des Motorradführerscheins der Klasse A: Stufenführerschein – also erst leistungsreduzierte Klasse A2 und dann später die volle Motorradklasse A oder Direkteinstieg in Klasse A.
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Stufenführerschein bedeutet erst den Erwerb der leistungsreduzierten Klasse A2.
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Nach 2 Jahren, Vorbereitung in der Fahrschule und praktischer Prüfung Erwerb der Klasse A.
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Direkteinstieg in Klasse A mit 24: Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW.
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Wer von Klasse von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.
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Wer vor Ablauf der 2 Jahresfrist von der Klasse A2 in die A aufsteigen möchte, hat die Erleichterung, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.
Was darfst du mit der Klasse A alles fahren?
A |
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
A1 |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
A2 |
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
AM |
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